Weitere Gutachten - NAMENSÄNDERUNG UND GUTACHTEN

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Weitere Gutachten

Familiengerichts-Gutachten
Das Familiengericht kann in strittigen und fachlich zu klärenden Familiensachen ein Psychologisches Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Auch die Parteien können ein solches Gutachten dem Gericht vorschlagen. Bei Fragen des Umgangs bei elterlicher Scheidung, des Sorgerechts, des begleiteten Umgangs usw. erstelle ich unabhängige Psychologische Sachverständigengutachten im Auftrage des Gerichts oder im Auftrag einer der Parteien.
Meine fachliche Orientierung konzentriert sich dabei auf die klassische psychodiagnostische Gutachtenstellung, ohne bei den zu Begutachtenden selbst zu intervenieren, zu vermitteln oder zu beraten. Ich trenne also zwischen meiner Rolle als Gutachter und einer beraterischen bzw. therapeutischen Intervention oder Mediation.

Gutachten für Jugendämter
Bei Anträgen auf Eingliederungshilfe im Zusammenhang mit § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII, KJHG) können Jugendämter und Jugendhilfeträger ein Gutachten bzw. eine gutachtliche Stellungnahme einholen.
Als Psychologischer Psychotherapeut gehöre ich zu den im Gesetz genannten Berufen, die solche Gutachten erstellen dürfen.

Neben der Frage einer drohenden bzw. bereits eingetretenen seelischen Behinderung sowie der Fähigkeit zur Teilhabe am Alltagsleben geht es hier auch immer um die Abgrenzung von Jugendhilfe versus Sozialhilfe versus Krankenbehandlung. In der Regel ist kein umfangreiches großes Gutachten, sondern lediglich eine gutachtliche Stellungnahme erforderlich. Dabei orientiere ich mich an den Arbeitshilfen der Landesjugendämter zum einheitlichen Umgang mit § 35 a KJHG im Zusammenhang mit Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung.

Privatgutachten
Familiengerichte und Jugendämter als Herren des Verfahrens beauftragen den Gutachter. Aber es kann auch gute Gründe dafür geben, dass Privatpersonen ihrerseits eigene Gutachten, gutachtliche Stellungnahmen und gezielte Psychodiagnostik einholen bzw. beisteuern, sei es für das Gericht, das Jugendamt, die Schule, im Falle von Geschäftsfähigkeit, Sorge- bzw. Umgangsrecht, Namensänderung. Alle Gutachten erstelle ich fachlich unabhängig vom Auftraggeber, also nie im Sinne eines Gefälligkeitsgutachtens.
 
 
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