Namensänderung - NAMENSÄNDERUNG UND GUTACHTEN

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Namensänderung

NAMENSÄNDERUNG
Psychologisches Gutachten

Wenn Sie Ihren Vor- oder Zunamen gesetzlich ändern möchten, bedarf es nach unserem Namensänderungsgesetz eines "wichtigen" Grundes. Ein solcher wichtiger Grund kann auch ein psychologischer Grund sein. In der Regel müssen Sie einen solchen wichtigen Grund mit einem Gutachten belegen. Seit vielen Jahren erstelle ich solche Gutachten erfolgreich. Ich prüfe mit Ihnen zunächst Ihr Anliegen und berate Sie bei den Erfolgsaussichten für Ihren Antrag.
Bei Erfolgsaussicht erstelle ich Ihnen ein Gutachten, das Sie bei Ihrer Behörde vorlegen können.

Nomen es Omen
Der Name ist ein zentraler Bestandteil der eigenen Identität. Er ist nicht irgendein beliebiges Etikett, sondern Bestandteil der unverwechselbaren eigenen Person.
Viele psychologischen Gründe können für eine Namensänderung sprechen. Wie es in Ihrem speziellen Fall aussieht, sollten Sie uns jederzeit gerne mitteilen. Schreiben Sie uns einfach, dass Sie einen Termin wünschen, um Ihren Namensänderungswunsch persönlich in meiner Bonner Praxis besprechen zu können.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt?
Wenn die Behörde Ihren Antrag abgelehnt hat, haben Sie eine Frist zum formlosen Widerspruch. Kontaktieren Sie mich in diesem Fall rasch, damit diese Frist nicht abläuft. Ich bemühe mich dann, innerhalb der Widerspruchsfrist ein Gutachten zu erstellen, das Ihren Widerspruch erfolgreich werden lassen kann. 

Ich schicke Ihnen vorher per Email eine kurze Beschreibung meines Vorgehens und der Gutachtenkosten. Ein persönliches Vorgespräch ist kostenlos. Sie können danach frei entscheiden, ob Sie mir einen Auftrag erteilen möchten, oder nicht.


 
 
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