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NAMENSÄNDERUNG UND ANDERE GUTACHTEN

WILLKOMMEN IN MEINER PRAXIS FÜR GUTACHTEN
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NAMENSÄNDERUNG UND ANDERE GUTACHTEN
Für eine Namensänderung verlangt die Behörde von Ihnen ein Psychologisches Fachgutachten, das ein psychisches Problem mit Ihrem Namen belegt.
Guten Tag!
Mein Name ist Hans-Reinhard Schmidt. Ich bin Dipl.-Psychologe, Klinischer Psychologe und Psychotherapeut sowie Supervisor im Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP), staatlich anerkannter Psychologischer Psychotherapeut, Autor und Gutachter. Ich habe in Bonn in der Sebastianstraße 171 meine Psychotherapie-Praxis: https://praxishrschmidt.de

Meine fachliche Vita: schmidthansreinhard.de

Ich erstelle seit mehr als 30 Jahren erfolgreiche Psychologische Gutachten zur Namensänderung. Auf dieser Seite informiere ich Sie, wie ich  dabei vorgehe.  
Schreiben Sie mir: praxisschmidt@online.de


NOMEN EST OMEN
Ihr Name ist zentraler Bestandteil Ihrer Identität. Er ist nicht irgendein beliebiges Etikett, sondern Ausdruck der eigenen unverwechselbaren Person. Viele psychologische Gründe können für eine Namensänderung sprechen, Welche in Ihrem Fall vorliegen, prüfe ich.
SO LÄUFT ES AB
Sie erhalten auf Wunsch ein unverbindliches Merkblatt, in dem ich Ihnen genau erkläre, wie ich vorgehe. Ich erstelle kein Gefälligkeitsgutachten, sondern prüfe im Vorfeld die Erfolgsaussicht eines Gutachtens in Ihrem Falle. Nur, wenn ich von einer solchen Aussicht ausgehe, erstelle ich Ihnen in Ihrem Auftrag ein Gutachten.
In meinem Merkblatt erfahren Sie auch, was ein Gutachten bei mir kostet.
Meine Gutachtenerstellung geschieht  mittels Emails, Fragebogen und Zoom-Interview. Aber Sie können natürlich auch gerne persönlich in meine Bonner Praxis kommen.  

ANDERE GUTACHTEN
Gutachten fürs Familiengericht oder Jugendamt
Ich erstelle auch Gutachten in Familiensachen, z.B. in Sorgerechts- oder Umgangsrechtsfragen, entweder in Ihrem Auftrag (Privatgutachten) oder im Auftrag des Gerichts oder z.B. des Jugendamts, dem Sie mich vorschlagen.

Für solche Gutachten gelten gesonderte Bedingungen, weil sie aufwändiger sind als ein Namensänderungsgutachten. Im Vorfeld prüfe ich auch hier erst Ihr Anliegen und mache Ihnen bei Erfolgsaussicht ein detailliertes, angepasstes Honorarangebot inkl. dem nötigen Vorgehen.

Wenn Sie an anderer Stelle bereits ein Gutachten haben erstellen lassen, das von Ihrer Behörde abgelehnt wurde, prüfe ich gerne, ob meine gutachtliche Zweitmeinung Erfolg haben könnte. Auch im Klagefall vor dem Verwaltungsgericht stehe ich Ihnen auf Wunsch fachlich zur Seite.











KONTAKT und IMPRESSUM
Email  praxisschmidt@online.de
Tel.     0228 54888650
Post   Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt
          Praxis für Psychotherapie und
          Psychoedukaion

          Sebastianstr. 171, 53115 Bonn

Zuständige Kammer:
Psychotherapeutenkammer NRW
Willstätterstr. 10
40548 Düsseldorf
Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt 2025 © Alle Bilder sind urheberechtlich geschützt
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