NAMENSÄNDERUNG
Psychologisches Gutachten
Wenn Sie Ihren Vor- oder Zunamen
gesetzlich ändern möchten, bedarf es nach unserem
Namens-änderungsgesetz eines "wichtigen" Grundes. Ein solcher
wichtiger Grund kann auch ein psychologischer Grund sein. In der
Regel müssen Sie einen solchen wichtigen Grund mit einem
Gutachten belegen.
Seit vielen Jahren erstelle ich solche
Gutachten erfolgreich. Ich prüfe mit Ihnen zunächst Ihr Anliegen
und berate Sie bei den Erfolgsaussichten für Ihren Antrag.
Bei Erfolgsaussicht erstelle ich Ihnen ein Gutachten, das Sie
bei Ihrer Behörde vorlegen können.
Nomen
es Omen.
Der Name ist ein zentraler Bestandteil
der eigen Identität. Er ist nicht irgendein beliebiges Etikett,
sondern Bestandteil der unverwechselbaren eigenen Person.
Viele psychologischen Gründe können für
eine Namenänderung sprechen. Wie es in Ihrem speziellen Fall
aussieht, sollten Sie uns jederzeit gerne mitteilen. Schreiben
Sie uns einfach, dass Sie einen Termin wünschen, um Ihren
Namensänderungswunsch persönlich in meiner Bonner Praxis
besprechen zu können.
Ich schicke Ihnen vorher per Email eine
kurze Beschreibung meines Vorgehens und der Gutachtenkosten. Sie
können danach frei entscheiden, ob Sie mir einen Auftrag
erteilen möchten, oder nicht.
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